Titel:

"Klenk will raus: Antrag auf Haftverschonung"

Quelle:

Nassauische Neue Presse

Datum:

22.02.2001

Autor:

Bernd Bude

Nebenklage:

RA Martin Menges

 

Limburg.

Wolfgang Klenk will endlich in die Freiheit entlassen werden. Dem 58 Jahre alten „Video-Zar" geht die nunmehr fast elf Monate andauernde Untersuchungshaft sichtbar an die Nerven. Daher stellte sein Anwalt Dr. Holger Rostek am 9. Verhandlungstag in der Hauptverhandlung vor der 2. Schwurgerichtskammer am Limburger Landgericht den Antrag, den Haftbefehl vom 29. März vergangenen Jahres aufzuheben, beziehungsweise  den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen. Klenk bot eine Million Mark Bankbürgschaft an.

Klenk wird vorgeworfen, Personen angestiftet zu haben, den Wallmeroder Kaufmann Hans Folchert vor seinem Wohnhaus brutal zusammen zu schlagen und dem Video-Händler Detlef Kaiser ein halbes Jahr später auf dem Gelände des Deutschen Video-Rings (DVR) die Ohren abschneiden zu lassen. Klenk hat ein Teilgeständnis abgelegt: „Ich habe Auftrage erteilt, Folchert und Kaiser abzustrafen, von Finger- oder Ohrenschneiden ist jedoch nie die Rede gewesen." Neben Wolfgang Klenk sind noch sein Sohn Axel und die mutmaßlichen Ausführungsgehilfen der Auftrage angeklagt.

Klenks Anwalt Dr. Rostek begründete seinen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls etwa eine halbe Stunde. Demnach waren für das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bei einem Haftprüfungstermin am 30. Oktober 2000 die gravierenden Grunde zur Haftfortdauer, dass Klenk Steuerschulden in Hohe von 7,5 Millionen Mark haben soll, er eine Beziehung zu einer slowenischen Staatsbürgerin unterhalten wurde und bei einem Ausbruchsversuch in der Justizvollzugasanstalt (JVA) Butzbach beteiligt gewesen sein soll. Wolfgang Klenks Verteidiger befurchtet, dass sich jeder der Angeklagten auf Kosten des anderen besser darstellen will. „Wolfgang Klenk ist für alles Böse zuständig, die anderen sind Opfer", sagte Dr. Rostek, der Klenk unter diesen Umstanden als mittelbaren Täter annimmt, mit der Folge, dass die Mitangeklagten nur „Werkzeug" bei den angeklagten Taten waren. „Möglicherweise ist man bei den Ausführungsorganen der Taten über den erteilten Auftrag hinaus gegangen", sagte der Anwalt.

Als Zwischenergebnis stellte Dr. Rostek fest, dass nicht zuletzt wegen der differenzierten Aussagen der Angeklagten es nicht erwiesen sei, dass Wolfgang Klenk den Auftrag erteilt habe, Kaiser die Ohren abzuschneiden. Auf Grund der in der Hauptverhandlung aufgezeigten Widerspruche sei der wahre Sachverhalt über die Auftragsvergabe nicht mehr aufzuklaren. „Eine weitere Beweisaufnahme bringt nichts", sagte Klenks Verteidiger und fugte an, dass  dringender Tatverdacht wegen einer beabsichtigten schweren Körperverletzung bei seinem Mandanten nicht vorliegen würde.

Die  Persönlichkeit  Wolfgang Klenks, die für Dr. Rostek eine maßgebliche Rolle spielt, hat der Sachverständige Siegfried Binder am 5. Januar 2001 unter anderem sinngemäß so beschrieben: Die Auftragserteilungen zu den Straftaten seien Ausdruck narzisstischer Gekränktheit. Nachdem die Erfolgsserie Klenks abgerissen sei, habe Klenk eine Reihe von persönlichen Niederlagen erleiden müssen. Seine Selbstliebe wurde in Frage gestellt und daher habe Klenk sein psychisches Gleichgewicht verloren. Als der Angeklagte dann auch noch sieht, dass seine Einmaligkeit, Größe und Führungsqualität von Mitarbeitern demontiert wird, reagiert er mit eigensichtiger, nachhaltiger Wut.

Rostek wiederholte, dass Klenk Kaiser 200000 Mark als Wiedergutmachung gezahlt habe. Und er betont, dass Klenk weder Steuerschulden habe, seine Lebensgefährtin eine Deutsche sei, und dass der Ausbruchsversuch in Wirklichkeit keiner war. „Da wollte sich ein Mitgefangener nur wichtig machen", so Dr. Rostek. Eine Fluchtgefahr sei somit nicht gegeben.

Die Kammer wird am kommenden Freitag, ab 9.30 Uhr, über eine eventuelle Haftentlassung Wolfgang Klenks entscheiden.

 

Opferanwalt fühlt sich verfolgt

„Dicke Luft" im Schwurgerichtssaal 129 des Limburger Landgerichtsgebäudes. Im wahrsten Sinne des Wortes. Da muss man einfach krank werden. Dass solch ein Schicksal allerdings einen Angeklagten ereilt, liegt nicht unbedingt im Sinne der Prozessbeteiligten. Frank Fechner jedenfalls, seines Zeichens ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) der DDR, Sicherheitsbeauftragter beim Angeklagten Wolfgang Klenk und Auftragnehmer der brutalen Körperverletzungen gegen Hans Folchert und Detlef Kaiser klagt über Gesundheitsprobleme. „Mein Mandant hat Probleme mit den Augen und Schweißausbruche", so umschreibt es ein Anwalt und übergibt der Vorsitzenden der 2. Schwurgerichtskammer ein Attest, das nur eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit bescheinigt. Fechner steht den Verhandlungstag trotzdem gut durch, zumal, nach Worten der Vorsitzenden Karin Walter, die eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit nur temporär" bestehen würde.

Aus einem anderen Grund ist der Vertreter des geschädigten Hundsanger Video-Händlers Detlef Kaiser blass. Der Anwalt des Mannes, dem am I. Oktober 1996 beide Ohren abgeschnitten wurden, fühlt sich verfolgt und bedroht zugleich. Seit einer Woche will er merkwürdige Begegnungen mit Menschen ausgemacht haben, die in seiner Nähe auftauchen würden, aber dort eigentlich nichts zu suchen hätten. Des Nebenklägervertreters geäußerte Vermutung: Die Leute gehören   zum   Sicherheitsapparat „Klenk".

„Ich glaube, dass Herr Klenk mit diesen Leuten aus der Haft heraus korrespondiert", sagte der Anwalt. „Nennen Sie doch ross und Reiter. Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf", entgegnete Wolfgang Klenks Verteidiger  Dr. Holger  Rostek. Zweimal hat sich der Nebenkläger-Vertreter offenbar nicht sonderlich wohl gefühlt, weil Leute in seinem kleinen Westerwalddorf erschienen waren, die ganz und gar nicht ins Erscheinungsbild seines Umfeldes passen würden.

Aus diesen Beobachtungen dürfen für meinen Mandanten keine negativen Folgerungen gezogen werden", raunzt Dr. Rostek zurück. Axel Klenk bezeichnet indessen einen   „Klenk-Sicherheitsapparat" als „völligen Quatsch". Die Staatsanwaltschaft wird sich der Thematik nunmehr annehmen. Für das Gericht seien die Vorgänge laut der Vorsitzenden momentan nicht von Relevanz, (bb)

  • Zurück zur übersicht