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Vergütung

Rechtsanwälte leben davon, dass sie Rechtsrat gegen Honorar erteilen.

Auch die Antwort auf die Frage "Können Sie mir erst mal nur sagen, ob ich Recht habe?" löst normalerweise Gebühren aus, selbst dann, wenn der Anwalt hierauf nicht besonders hinweist.

Glücklicherweise ist es uns seit der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes möglich, die Höhe einer Gebühr für die Beratung auszuhandeln und gegenüber einem Verbraucher auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu begrenzen.

Dies bedeutet nicht, dass dieser Betrag auch erreicht werden muss.

Wir haben Verständnis dafür, dass gerade die Gebührenfrage in vielen Problemfällen den Erstkontakt zum Anwalt erschwert.

Sprechen Sie bitte jeden einzelnen unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunächst unverbindlich auf Ihr Problem an. Ohne das hiermit schon Gebühren ausgelöst werden, kann auf die Möglichkeiten der Beratungshilfe, der Prozesskostenhilfe oder einer Pflichtverteidigung hingewiesen werden.

Im übrigen orientieren sich unsere Honorare am Gesetz.

Leider ist die genaue Höhe der Honorare, die ein Mandat zu zahlen hat, nur selten genau einzuschätzen. Das liegt daran, dass das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) eine Vielzahl von Tatbeständen kennt, die Gebühren auslösen. Auslagenpauschale und MwSt., Kosten je nach Streit- oder Gegenstandswert auch weniger.

Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Insbesondere für Mandanten aus dem gewerblichen Bereich empfiehlt es sich, im Falle umfangreicher Beratungstätigkeit sowie außergerichtlicher Tätigkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen, die einerseits dem Arbeitsaufwand und Zeitaufwand für eine wirklich solide und fundierte Rechtsauskunft, dem Haftungsrisiko des Anwalts, andererseits dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten, Rechnung trägt.

Bitte sprechen Sie uns gerne auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder fester Pauschalen an. Unsere Stundensätze liegen zwischen 150,00 € und 250,00 €, jeweils zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Wir rechnen dabei jeweils pro angefangener 15 Minuten ab.

Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant Vorteile mit sich bringt. Der Mandant kann sich auch mit einer Vielzahl kleinerer Probleme an seinen Anwalt wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechungen zu erhalten, nur weil der Streitwert relativ hoch ist. Und der Anwalt kann sich völlig losgelöst von der Rentabilität einer Angelegenheit mit Ihrem Problem befassen. Pauschalhonorare bieten wir dort an, wo aus unserer Sicht abschätzbar ist, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird. Das gilt etwa für Markenanmeldungen und Standardverträge.

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer, als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen.

 

 

 
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